Sulfite?

Seit November 2005 muß auf jeder Flasche Wein oder Sekt die neu etikettiert wird die Angabe „enthält Sulfite“ stehen. Möglicherweise wirft das für Sie als Verbraucher Fragen auf, die wir Ihnen hier gerne beantworten möchten.

Warum schwefeln?

Der Zusatz von Schwefel, heute in Form von flüssigem SO2 oder festem Kaliumdisulfit, ist eine uralte, traditionelle Maßnahme zum Schutz der Weine, die schon im griechischen Altertum praktiziert wurde. Dadurch wird der Wein vor schädlichen Bakterien und Schimmelpilzen geschützt, sowie eine negative farbliche und geschmackliche Veränderung (Braunwerden, Firngeschmack) verhindert. Außerdem bindet Schwefel unerwünschte Gärungsnebenprodukte und stabilisiert die gesundheitlich positiv bewerteten Polyphenole, die sonst schnell ihre Wirkung verlieren würden. Rotweine würden ohne Schwefelzusatz in kürzester Zeit ihre wichtigsten Farbkomponenten verlieren.

Es gibt zurzeit keine andere Substanz, die in der Lage wäre den Schwefel zu ersetzen.

„Schwefelfreien Wein“ gibt es nicht, da von den Hefen bei der Gärung Schwefel in der gleichen Form wie der zugesetzte gebildet wird und danach in einer Konzentration bis zu 40mg/l vorliegt.

Die Höchstgehalte an SO2 sind europaweit einheitlich geregelt und richten sich nach der Weinart und dem Restzuckergehalt der Weine.

Die Einhaltung der Werte wird analytisch kontrolliert. Im Durchschnitt müssen Sie heute mit einer Konzentration von 80 - 160 mg/l SO2 rechnen. Dies sind Werte weit unterhalb der gesetzlichen Obergrenzen.

Wie wirkt Schwefel/Sulfit im Körper?

Sulfit wird im Körper durch Enzyme, ohne die kein Leben möglich wäre, zu Sulfat umgewandelt und ausgeschieden.

Der menschliche Organismus produziert aus Nahrungseiweißen täglich 2.500 mg SO2 und muß zusätzlich noch das Schwefeldioxid aus der Luft bewältigen.

Somit ist die Menge des so genannten „endogenen Schwefels“ um ein vielfaches größer als der Schwefel, den man dem Körper durch Wein zuführen könnte.

Nur eine Überdosierung nach oraler Einnahme von 1.000 mg/l kann Durchfall, Brechreiz und Kopfschmerzen auslösen.

Bei Mitgliedern der äußerst seltenen Patientengruppe der Sulfit-Asthmatiker (ca 10% der Asthmatiker) kann der Schwefel Unverträglichkeitsreaktionen wie Juckreiz, Nesselsucht, Fließschnupfen oder Blutdruckabfall hervorrufen. Deshalb wird Schwefeldioxid auch zu den Allergenen gezählt, obwohl es kein Allergen im klassischen Sinne ist, da es keine speziellen Antikörper provoziert.

Warum Schwefel-Kennzeichnungspflicht?

Die geänderte EU-Lebensmittelkennzeichnungsrichtlinie 2000/13/EG enthält eine 12-Punkte Liste von Lebensmitteln und Zutaten die möglicherweise Allergien auslösen könnten und deshalb gekennzeichnet werden müssen. Dazu zählen Getreide, Erdnüsse, Milch, Ei, Fisch und Krustentiere genauso, wie Sellerie und Senf, aber auch Schwefeldioxid und Sulfit.

Die veränderte EU-Richtlinie 2003/89/EG schließt erstmals alkoholische Getränke ab 1,2 Volumenprozent Alkohol mit ein. Dadurch fallen nun auch Weine unter die Deklarationspflicht.

Nähere Informationen und einen sehr interessanten Buchtipp finden Sie unter www.schwefelinfo-reisinger.de

Bachhöller Weg 4 • 65346 Erbach im Rheingau • Tel. 06123 - 6 28 56 • Email info@weinhof-martin.de

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